Recht und Versicherung

Als Einsteiger solltest Du wissen, dass es beim Modellfliegen auch eine rechtliche Seite gibt. Wir wollen und können hier nicht zu tief einsteigen, weil wir Hobbyflieger und keine Juristen sind. Dennoch soll hier kurz unser Kenntnisstand widergegeben werden.

Zunächst ist zu beachten, dass Modellflieger nach dem Start rechtlich als Luftfahrzeuge zu betrachten und damit das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrsordnung (LuftVO) sowie die Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) einschlägig sind. Von besonderem Interesse sind dabei insbesondere § 1 LuftVG sowie §§ 1 und 16 LuftVO.

Aus den Bestimmungen ergibt sich, dass man in keinem Modellflugverein sein muss, um fliegen zu dürfen. Dennoch gibt es viele Regeln zu beachten. So braucht es abseits von Modellflugplätzen die Erlaubnis des Grundstückeigentümers. Weiterhin sind einige Modelle erlaubnispflichtig, wie sich etwa aus § 16 LuftVO ergibt. Auch die Entfernungen zu Wohngebieten und Flugplätzen sind zu beachten. Ein Modell mit Verbrennungsmotor darf grundsätzlich nur mit einem Abstand von 1,5 Kilometern zum nächsten Wohngebiet betrieben werden. Ebenfalls 1,5 Kilometer Abstand braucht es zu Luftsperrgebieten und Flugplätzen. Wer größere Modelle, Jets, Raketen oder sonstige eher spezielle Flieger starten will, erkundigt sich am Besten für sein konkretes Modell noch einmal eingehender. Der dargestellte Überblick gilt mehr für den Hausgebrauch mit üblichen Modellflugzeugen. 

Zum Schluß sei noch auf die Versicherungspflicht hingewiesen (Modellflughaftpflicht). Diese ist für alle Modellflieger zu beachten. Der Versicherungsnachweis über eine Modellflughaftpflicht ist bei Ausüben des Hobbys bei sich zu tragen. Die Versicherung kannst Du bei der Gesellschaft abschließen, der Du auch sonst vertraust. Sinn macht es dabei auf jeden Fall, das Angebot mit den Konditionen der großen Modellflugverbände abzugleichen. Auch über diese sind günstige Versicherungsbedingungen für eine Modellflughaftpflicht zu bekommen. Beispielhaft seien der Deutsche Modellflieger Verband und der Deutsche AERO Club e.V. genannt.

In aller Kürze:

+: bei einem Abfluggewicht über 5 Kg bedarf es einer spezielle Aufstiegsgenehmigung
+: zu Flugplätzen ist ein Mindestabstand von 1,5 Kilometern einzuhalten
+: durch Dein Flugmodell darf niemand geschädigt, gefährdet oder sonst belästigt werden
+: Du benötigst eine Modellflughaftpflicht

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